Wie gewährleisten wir, dass die Gelder in den Projekten ankommen bzw. richtig verwendet werden?
Jedes Projekt ist verpflichtet, die folgenden Bedingungen einzuhalten:
- Zahlungen oder Warenlieferungen müssen bestätigt werden.
- Die Projektpartner liefern jährlich einen von einem unabhängigen Prüfer bestätigten Jahresabschluss (detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Dieser wird von der CBM geprüft.
- Über die Projektentwicklung müssen regelmäßig Projektberichte eingereicht werden.
- Dokumente, wie unterschriebener Partnerschaftsvertrag, Statistiken, Budgetanträge oder Mehrjahresplanungen, müssen vorliegen.
- Die Projekte werden regelmäßig besucht und der direkte Kontakt über die lokalen Regionalbüros wird gewährleistet.
- Erfüllen die Projekte diese Bedingungen nicht, werden Zahlungen gesperrt und Lieferungen eingestellt, bis die Bedingungen erfüllt sind.
Welche internen Kontrollmechanismen gibt es bei der CBM?
Es gibt zwei interne Kontrollorgane: Den Stiftungsprüfer und den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat wird vom Gründer der Stiftung CBM Österreich ernannt und wählt den Vorstand.
Woraus ergeben sich Verwaltungskosten?
Zu den Verwaltungskosten zählen insbesondere Ausgaben für
- Rechnungswesen (Buchhaltung, Planungs- und Kostenrechnung),
- Personal (Entwicklung und Betreuung),
- Aufbau und Betreuung des Spender-Datenbank
- Interne Dienste (Instandhaltung und Betriebskosten),
- Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegegenstände des Anlagevermögens (Software) und Sachanlagen (Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung).
Wie informiert die CBM ihre Spenderinnen und Spender?
Die CBM sieht es als eine Verpflichtung an, ihre Spenderinnen und Spender regelmäßig über die Verwendung des Geldes und die laufende Arbeit zu informieren. Sie produziert daher regelmäßige Publikationen wie den "BlickKontakt" , welche an Spenderinnen und Spender versandt werden. Der Wunsch, keine oder nur wenige Publikationen zu erhalten, wird selbstverständlich berücksichtigt.