Eine Frau schreibt mit einem Kind zusammen mit Kreide auf eine Tafel © CBM

Organisationsstruktur

Die "Christoffel-Blindenmission Österreich – Gemeinnützige Stiftung" wurde von der "Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V." gegründet. Das oberste Organ der Christoffel-Blindenmission Österreich – Gemeinnützige Stiftung (CBM) ist der Aufsichtsrat. Er bestimmt und entlässt sowie entlastet den Vorstand der Stiftung.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der CBM Österreich. Dem Aufsichtsrat gehören zurzeit drei ordentliche Mitglieder an. Sie werden vom Gründer der Stiftung, der CBM Deutschland e.V. ernannt. Das Gremium überwacht die Arbeit des Vorstandes, bestimmt Richtlinien für die Arbeit der CBM und überwacht die Einhaltung der Gründungserklärung. Im Einvernehmen mit dem Vorstand legt der Aufsichtsrat die Grundsätze der Geschäftspolitik fest. Darüber hinaus entscheidet er über die Berufung und Abberufung des Vorstandes.

Der Vorstand

Für die Führung der Geschäfte der CBM ist der Vorstand zuständig. Er verwaltet das Stiftungsvermögen, vertritt die Stiftung nach außen und sorgt für die Erfüllung des Stiftungszweckes. Der Vorstand besteht zur Zeit aus zwei Personen.